Rückkehr in die Schule nach Fehltagen

 08.09.2021
Rückkehr in die Schule nach Fehltagen
Liebe Eltern,

da offensichtlich immer noch Unklarheit über das Verfahren zur Rückkehr in die Schule nach Fehltagen herrscht, möchte ich Sie noch einmal darüber informieren.

Verpasst ein Kind wegen einer Abwesenheit (Erkrankung, Arztbesuche, Beurlaubung) einen Pooltest, kann es nur nach Vorlage eines negativen Schnelltests (oder PCR- Tests) einer offiziellen Teststelle wieder am Unterricht teilnehmen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Ein einfacher Selbsttest ist nicht ausreichend.

Liegt diese Bescheinigung nicht vor, kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen und muss wieder abgeholt werden. 

Beispiel: Fehlt ein Kind des zweiten Schuljahres (Testtage Montag und Mittwoch) an einem Montag oder Mittwoch, muss auf jeden Fall eine Testbescheinigung vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn ihr Kind an einem Pooltesttag wieder in die Schule zurückkehrt. Fehlt Ihr Kind dagegen z.B. nur an einem Dienstag, kann es am Mittwoch wieder ohne Test zur Schule kommen, da kein Pooltest verpasst wurde.

Bei Unsicherheiten, wie Sie verfahren müssen, wenden Sie sich bitte kurzfristig an das Sekretariat.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)

Rückkehr Unterricht nach Fehltagen.pdf
Share by: