Entfall der Maskenpflicht an festen Sitzplätzen

 30.10.2021
Entfall der Maskenpflicht an festen Sitzplätzen
Liebe Eltern,

die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler sowie das Personal keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die entsprechenden Personen in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Für den Unterrichtsbetrieb bedeutet dies, dass die Kinder im Klassenraum an ihrem Platz die Maske auslassen können. In dem Moment, wo sie ihren Platz verlassen, muss die Maske wieder getragen werden.

Im Nachmittagsbereich gilt diese Regelung genauso. Da es aber bedingt durch die Spielsituationen nicht immer eine feste und zu dokumentierende Sitzordnung geben kann, ist die Maske hier wie bislang die meiste Zeit zu tragen. Im Sinne der Kinder wollen wir nicht zurück in die Situation gehen, den Kindern für den ganzen Nachmittag einen festen Sitzplatz zuzuweisen, nur damit die Maskenpflicht entfällt. Damit würde jegliches freie Spielen der Kinder untereinander nicht mehr möglich sein. Das Auslassen der Maske wird aber z.B. bei Bastelaktivitäten oder Einzelaktivitäten der Kinder möglich sein. 

Die neuen Regelungen werden mit den Kindern vor Ort noch einmal ausführlich besprochen.

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Ob diese Regelung dank der PCR-Lollitestung auch so strikt in der Grundschule gilt, werde ich versuchen, mit dem Gesundheitsamt noch zu klären. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Eine Freitestung kann ab dem 5. Quarantänetag erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)

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