Umgang mit Erkrankungen

26.08.2020
Krankmeldungen zu Coronazeiten
Liebe Eltern,

wir als Schule sind zur Zeit genötigt, bei Krankmeldungen bzw. erkrankten Kindern auch den Grund der Erkrankung zu erfahren bzw. festzuhalten, da wir nach dem Krankheitsbild entscheiden müssen, inwiefern die Kinder wieder in die Schule kommen können und ob wir einzelne Fälle dem Gesundheitsamt anonym weitergeben müssen.

Hier hat sich für uns die Sachlage wieder einmal geändert, so dass ich Sie über den Ablauf bei den verschiedenen Krankheitsarten informieren möchte, um häufiges Nachfragen durch unser Sekretariat bei Ihnen zu Hause zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Falls Sie unsere Sekretärin nicht persönlich erreichen, teilen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter auch mit, um welche Erkrankung es sich handelt, weil wir diese Informationen für unsere weitere Vorgehensweise zur Zeit benötigen.

Bitte bedenken Sie auch, dass kranke Kinder nicht in die Schule gehören, da sie andere Kinder anstecken können.

Schnupfen: Ihr Kind darf für 24 Stunden nach Auftreten der Symptome nicht die Schule besuchen. Sollten keine weiteren Symptome auftreten, darf Ihr Kind danach wieder in die Schule kommen. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht aus.

Kopfschmerzen: Ihr Kind darf wiederkommen, wenn es symptomfrei ist. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern für die Fehltage reicht aus.

Halsschmerzen: Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, bis es 48 Stunden symptomfrei war. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht aus. Bei mehr als 3 Fehltagen muss eine Bescheinigung über den Besuch bei einem Arzt beigefügt werden.

Fieber: Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, bis es 48 Stunden symptomfrei war. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht aus. Bei mehr als 3 Fehltagen muss eine Bescheinigung über den Besuch bei einem Arzt beigefügt werden. Es erfolgt o.g. Meldung

Husten: Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, bis es 48 Stunden symptomfrei war. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht aus. Bei mehr als 3 Fehltagen muss eine Bescheinigung über den Besuch bei einem Arzt beigefügt werden. Es erfolgt o.g. Meldung

Magendarm-Erkrankungen:
Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, bis es 24 Stunden symptomfrei war. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht aus. Bei mehr als 3 Fehltagen muss eine Bescheinigung über den Besuch bei einem Arzt beigefügt werden.

WICHTIG: Da es sich bei Husten und Fieber sowie beim Verlust von Geschmacks-oder Geruchssinn, auch in Verbindung mit Kopfschmerzen um Anzeichen einer Corona-Erkrankung handeln könnte, ist in diesem Fall eine Testung dringend zu empfehlen, um einen evtl. Coronaausbruch an der Schule zu verhindern.

Kinder, die diese Symptome aufweisen, werden von uns anonymisiert dem Gesundheitsamt gemeldet. Nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses darf Ihr Kind auch mit leichtem Husten wieder zur Schule kommen. Da auch uns bewusst ist, dass ein Husten erfahrungsgemäß sehr lange ausheilt, ohne ansteckend zu sein, darf Ihr Kind dann auch mit den Krankheitssymptomen wieder die Schule besuchen.

Ohne Testergebnis gilt die 48-Stunden-symptomfrei-Regel.

Kinder, die Krankheitssymptome in der Schule aufzeigen, müssen unverzüglich von Ihnen abgeholt werden und verbleiben dann entsprechend den Regelungen zu Hause.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)

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