Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

24.11.2020
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
Liebe Eltern,

mit den nachfolgenden Worten beschreibt das Schulministerium NRW den Sinn der unterrichtsfreien Tage, die zusätzlich vor den Weihnachtsferien stattfinden sollen.

„Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage. 

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten. 
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.“

Für absolute Notfälle im Sinne des o.g. Gedankens der Kontaktreduzierung bietet die Schule eine Notbetreuung an, die sich aufgrund der Vorgaben wie folgt gestalten wird:

  1. Es gilt eine Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Schule.
  2. Da Klassen vermischt werden und somit neue Gruppenzusammensetzungen entstehen, muss dauerhaft ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerhalb der Gruppe gewahrt bleiben.
  3. Es findet kein Unterricht und keine Betreuung im bisherigen regulären Sinne statt (siehe auch Punkt 2). Das Schulmittagessen muss in Form eines Lunchpaketes durch die Eltern gewährleistet werden.
  4. Die Notbetreuung endet für OGS-Kinder spätestens um 15.00 Uhr, für Kinder, die nicht in der Betreuung sind um 11.30 Uhr
  5. Die Notbetreuung muss nicht zwangsläufig an der eigenen Schule, sondern kann auch an einer anderen Schule eingerichtet werden. Über den Ort der Notbetreuung entscheiden die Schulleiter der örtlichen Grundschulen in Absprache miteinander nach Vorliegen der entsprechenden Bedarfe.

Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, finden auf der Seite des Schulministeriums das jeweils gerade aktuelle Formular. Dieses Formular ist wegen der darauf zu leistenden Einverständniserklärung in jedem Fall zu benutzen.

Aufgrund der aufwendigen Planung und Gruppeneinteilung ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens 04.12.2020 in der Schule abzugeben. Nachträglich abgegebene Formulare können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kontaktreduzierung vor den Weihnachtstagen ist eine gute Gelegenheit, in der Familie das Risiko der Ansteckung von außen zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Wir alle wünschen uns, ein gesundes und schönes Weihnachtsfest zu verbringen. Die Schulschließung kann dazu beitragen, dass dies gelingt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. M. Neuefeind
(Schulleiter)


Vorverlegte Weihnachtsferien 2020.pdf
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