Notgruppen

17.03.2020
Notgruppen

Liebe Eltern,

in diesem Schreiben finden Sie noch einmal alle Voraussetzungen für die Notbetreuung der KGS Bohl. Die Auswahlkriterien wurden enstsprechend vom Ministerium festgelegt. Die Information wurde Ihnen bereits zur Verfügung gestellt.

1) Ohne vollständig ausgefüllte Bescheinigung (Formular) kann keine Betreuung gewährt werden.
2) Betreuung kann nur stattfinden, wenn kein Erziehungsberechtigter die Betreuung übernehmen kann, da er von seinem Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft wurde.
3) Beide Erziehungsberechtigten müssen daher eine Bescheinigung vorlegen, bei einem alleine Sorgeberechtigten reicht eine Bescheinigung.
4) Kinder können nur dann betreut werden, wenn sie gesund sind, d.h. keinerlei Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder dieser verdächtig sind, nicht in Kontakt mit infizierten Personen stehen bzw. dieser Kontakt nicht mindestens 14 Tage her ist. Diese Regelung gilt auch für den Aufenthalt bzw. die Rückkehr aus Risikogebieten.

Die Betreuung findet statt von 07.45 Uhr bis 11.30 Uhr, für Kinder der geregelten Vormittagsbetreuung bis 13.30 Uhr und für OGS-Kinder bis 16.00 Uhr

Es gibt in dieser Zeit KEIN Schulessen, so dass Sie als Eltern dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihr Kind genug zu Essen dabei hat.

Die Notbetreuung ist KEIN Unterricht, sie ist lediglich eine Betreuung Ihrer Kinder.

Mit freundlichen Grüßen


M. Neuefeind
(Schulleiter)

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