Haus- und Schulordnung

01.08.2015
Schul- und Hausordnung

I. Allgemeines 

Diese Ordnung soll dazu dienen, das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern und Erziehungsberechtigten an der Schule zu unterstützen. Die Verwirklichung der Aufgaben der Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten, ihre Höflichkeit, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Ordnung gilt für alle Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes und für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, auch, wenn dies außerhalb der regulären Unterrichtszeit geschieht.
Diese Ordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW und ergänzt diese.
Zur Vereinfachung werden im folgenden Text die männlichen Formen von Personen verwendet.
In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zu Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt. Im Sinne eines friedlichen, interkulturellen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren.

Diese Schul- und Hausordnung wird ergänzt durch die Schulregeln der KGS Bohl sowie die Erziehungsvereinbarung, die mit Eltern und Schülern geschlossen wird.

II. Betreten/Verlassen des Schulgeländes

II.1. Zutrittsberechtigte
Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.
Als schulfremde Personen gelten nicht
  • schulische Mitarbeiter,
  • Schüler der Schule.
  • Erziehungsberechtigte
Eltern halten sich während der Schulzeiten nicht in Schulgebäude und Pausenbereich auf. Ausnahmen sind der Besuch des Sekretariats sowie individuelle Termine mit Mitarbeitern der Schule. Kinder werden bereits am Schultor in die Obhut der Schule übergeben bzw. dort nach der Schule wieder in Empfang genommen. Ein Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis des Schulpersonals ist während der Schulzeit verboten. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Aufsichtsverpflichtung der Schule.

II.2. Öffnungszeiten
Das Schulgebäude und Schulgelände sind im Regelfall zwischen 7.45 Uhr und 16.00 Uhr für Schüler geöffnet, außerhalb dieser Zeiten auch für
  • Teilnehmer an schulischen Veranstaltungen,
  • Mitglieder von Gremien nach dem Schulgesetz
  • Teilnehmer an anderen Veranstaltungen nach der Vergabeordnung.
Ausnahmen (längere Nutzung; Zugang an Wochenenden, Feiertagen oder in den Ferien) müssen mit der Schulleitung und mit dem Hausmeister vereinbart werden.
 
III. Verhalten auf dem Schulgelände 

III.1. Unterrichts- und Pausenzeiten
Die Zeiten werden im Schulprogramm der Schule festgeschrieben.

III.2. Unterrichtsbeginn
Die Schüler betreten frühestens 15 Minuten vor Beginn ihrer ersten Unterrichtsstunde das Schulgebäude.

III.3. Unterricht
Die Unterrichtsräume werden nach Aufforderung des Fachlehrers oder der Erlaubnis eines Lehrers betreten. Kopfbedeckungen sind abzunehmen.
Der Unterricht beginnt und endet in der Regel mit dem Klingelzeichen
Jede Verspätung einzelner Schüler wird vom Lehrer vermerkt.
Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, bleiben in der Mappe. Über Ausnahmen entscheidet das pädagogische Personal.
Alle Aufnahmegeräte und Handys sind während des Aufenthalts auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung ist das schulische Personal berechtigt die Übergabe der Geräte zu fordern und durchzusetzen. Die Gegenstände sind im Sekretariat durch die Erziehungsberechtigten abzuholen.
Das Essen und Trinken ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt der Lehrer.
Das Öffnen von großen Fenstern ist nur mit Einverständnis des unterrichtenden Lehrers möglich.
Zur Vermeidung von Verletzungsgefahren dürfen die Schüler während des Sportunterrichts keinerlei Schmuck tragen. An Tagen, an denen Sportunterricht oder Sportarbeits-gemeinschaften stattfinden, sind keine Wertsachen, u.a. auch Handys, mit zur Schule zu bringen, da die Schule bei Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernimmt.

III.4. Pausen
In den Hofpausen begeben sich alle Schüler auf den Schulhof.
Bei Regenpause (verantwortlich ist die Schulleitung oder Hofaufsicht) verbleiben die Schüler während der Pause im Schulgebäude. 
Nach dem Klingeln gehen alle Kinder wieder in ihren Klassenraum und frühstücken dort (nur erste Pause).

III.5. Unterrichtsschluss
Am Ende jeder Unterrichtsstunde sind die Räume von den Lerngruppen in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, die Tafeln zu säubern und grober Schmutz zu beseitigen.
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden zusätzlich die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
Verantwortlich ist der unterrichtende Lehrer.

III.6. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Die Schüler können Klassenräume, andere Unterrichtsräume, Flure und auch den Schulhof unter Anleitung ihrer Lehrer selbst gestalten und kulturvolle Ideen entwickeln. Die Schule wird somit zum kulturellen Mittelpunkt im Arbeitsalltag von Schülern und Lehrern. Gemeinsam sorgen sie deshalb auch für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Abfälle und Verpackungsreste gehören in Abfallbehälter.
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, inklusive aller Gebäude, ist untersagt. 
Jede Klasse säubert in eigener Verantwortung, mindestens jedoch vor den Ferien, ihren Klassenraum (Schränke, Tische und Stühle, einschließlich der Schmierereien).
Unordnung und Verschmutzung sind vom Verursacher im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beseitigen. Schüler können verpflichtet werden, bestimmte Bereiche grob zu reinigen, um die Grundordnung aufrechtzuerhalten.
Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen oder Verschmutzungen (z.B. durch Farbsprays oder Farbstifte) führen zu Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen und werden nach dem Verursacherprinzip zu Regressforderungen führen. Da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, wird auf die Folgen gemäß V.5. hingewiesen. Es geht um den Erhalt der Schule für die Lehrer und Schüler.

III.7. Verhalten im Falle eines Brandes
Vergleiche Anlage (Brandschutzordnung der Schule)

III.8. Verhalten auf dem Schulhof
Das Befahren des Schulhofes ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr grundsätzlich nicht gestattet.
Fahrräder dürfen nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden, sie sind auf dem Schulhof zu schieben.
Motorgetriebene Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht abgestellt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung bzw. der Hausmeister.
 
IV. Haftung 

Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für den von den Schülern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschaden entsprechend den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Die Schule haftet bei Körper- oder Sachschäden auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für gestohlene oder beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung, der Abschluss einer privaten Fahrradversicherung wird empfohlen.
 
V. Inkrafttreten und Geltungsdauer 
Diese Schul- und Hausordnung tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Sie gilt jeweils für ein Schuljahr. Ihre Geltungsdauer verlängert sich in der Regel jeweils um ein Jahr, falls nicht vor Ablauf des Schuljahres die Schulkonferenz eine Änderung beschließt.

Eschweiler, den 01. August 2015 
Für die Schulkonferenz
Markus Neuefeind
-Schulleiter-


Haus- und Schulordnung
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