Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ab 18.03.20

14.03.2020
Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ab dem 18.03.2020

Liebe Eltern,

inzwischen herrscht ein wenig mehr Klarheit über die Personengruppen, die die Notbetreuung ab Mittwoch in Anspruch nehmen dürfen. Hier nun die zurzeit geltenden Bedingungen und Zeiten.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere

Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)

Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser ÖPNV und Entsorgung)

Einrichtungen der Lebensmittelversorgung

Einrichtungen zentraler Stellen die der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. 

Wichtig:
Die Unentbehrlichkeit ist der Schule durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn nachzuweisen. Eine Unterbringung in der Notgruppe kann nur erfolgen, wenn JEDER Erziehungsberechtigte des Kindes diese Bestätigung vorlegt.

Bei Alleinerziehenden muss auch der weitere Sorgeberechtigte nachweisen, dass er der o.g. Personengruppe angehört und sich daher nicht um die Betreuung kümmern kann. Bei alleinigem Sorgerecht entfällt diese Verpflichtung.

Bei Vorlage der Bescheinigung nur eines Erziehungsberechtigten kann KEINE Betreuung in der Notgruppe stattfinden, in diesem Fall muss sich der jeweils andere Elternteil um die Betreuung kümmern.

Das Notbetreuungsangebot gilt von 07.45 Uhr bis 11.30 Uhr, 
für Kinder der geregelten Vormittagsbetreuung von 07.45 Uhr bis 13.30 Uhr, 
für Kinder der OGS von 07.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Schulsachen sind grundsätzlich mitzubringen, ebenso Sportsachen.

WIR BITTEN SIE, WEITERHIN TÄGLICH DIE HOMEPAGE DER SCHULE ZU BESUCHEN, UM AUF DEM LAUFENDEN ZU BLEIEBEN.

Die Bescheinigungen müssen mindestens einen Tag vor Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung bis spätestens 10.00 Uhr vorliegen, damit entsprechend Personal vorgehalten werden kann. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Team der KGS Bohl.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind          C. Leclaire
(Schulleiter)           (OGS-Leiter)

Voraussetzung für Teilnahme Notbetreuung ab 18.03.20
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