Elterninfo Schulschließung vom 13.03.20 18Uhr

13.03.2020
Elterninfo Schulschließung vom 16.03.20 - 19.04.20

Liebe Eltern,

wie soeben von der Landesregierung mitgeteilt, ruht ab Montag, den 16.03.2020 der Unterricht an allen Schulen des Landes NRW bis zu den Osterferien, die Schulen werden durch die Landesregierung geschlossen. Für die an der Schule angebundenen Betreuungsformen, gilt diese Regelung bis zum Ende der Osterferien.

Für die KGS Bohl werden daher folgende Regelungen getroffen, die bis zu einer weiteren Veröffentlichung auf der Homepage gelten:

Übergangsregelung:
Am Montag und Dienstag, den 16. und 17.03.20 findet für alle Kinder eine Notfallbetreuung bis 11.30 Uhr statt. Kinder, die in der OGS sind, können bis 16.00 Uhr in der Schule betreut werden. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie ihr Kind zur Schule schicken wollen.

Ab Mittwoch findet nur noch eine Notfallbetreuung für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – statt. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der ebenfalls angehängten Mail des Bildungsministeriums. Betroffene Eltern melden sich bitte bis Dienstag 09.00 Uhr bei der Schulleitung. Die Betreuung wird nur für die betroffenen Eltern der o.g. Gruppen angeboten und ist schriftlich zu begründen (Mitteilung über das Berufsfeld). Die Mitteilung an die Schulleitung kann entweder persönlich oder schriftlich (kgs-bohl@eschweiler.de) erfolgen. Falls eine Betreuung aufgrund fehlender oder nicht zu akzeptierender Begründung nicht möglich ist, wird sich die Schulleitung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Über den Zeitlichen Rahmen und ggf. den Ort der Notbetreuung werden wir Sie noch gesondert informieren, da dazu noch eine Information des Ministeriums erfolgen soll, die momentan noch nicht vorliegt.

Alle Eltern erhalten ab Mittwoch täglich die Möglichkeit, zwischen 08.00 Uhr und 08.45 Uhr Unterrichtsmaterial für die Heimarbeit der Kinder im jeweiligen Klassenraum abzuholen bzw. geleistete Arbeiten den Lehrern abzugeben.  

Nach jetzigem Planungsstand erwarten wir allerdings bis spätestens freitags die Rückgabe der bearbeiteten Materialien des jeweiligen Wochenplanes. Sie können dann freitags morgens zwischen 08.00 Uhr und 08.45 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Schule abgegeben werden. Sie werden dann von den Lehrern kontrolliert, so dass sie weiterhin ein Feedback über die Leistungen Ihrer Kinder bekommen können.

Das Unterrichtsmaterial wird zusätzlich in Form von Wochenplänen über die Homepage zur Verfügung gestellt. Dieses Material kann dann als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Es wird von allen Kindern die Erledigung der Aufgaben erwartet, damit eine Leistungsbewertung im Rahmen der sonstigen Mitarbeit erfolgt. Bei Problemen stehen Ihnen die Lehrkräfte zu den genannten Zeiten zur Verfügung

Auf der Homepage finden Sie als Information ebenfalls die Mail des Ministeriums.

Bitte informieren Sie sich täglich über die Homepage der Schule, damit Sie über neue Regelungen schnell informiert sind.

Sollte sich an der Sachlage der oben beschriebenen Organisation etwas ändern, wird dies ebenfalls über die Homepage und die Seite der Schule bei Facebook (Katholische Grundschule Bohl) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)



13.03.2020
Anschreiben MSW Schulschließung 16.03.20
Liebe Eltern,

die für die Grundschule wichtigsten Passagen habe ich für Sie markiert.

Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)

Auszug aus der Mail vom 13.3.2020
13.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (4. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

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