FAQ Lollitests

 11.05.2021
FAQ-Liste zum Lollitest-Verfahren

Liebe Eltern,

das Lollitestverfahren ist erfolgreich in den Grundschulen gestartet. Aufgrund der wieder sehr kurzfristigen Umsetzung konnten viele Fragen nicht abschließend geklärt werden. Hier nun noch einmal ein paar wichtige Dinge, die Sie wissen sollten bzw. Ihre noch offenen Fragen beantworten können.

1) Bei einem positiven Poolbefund werden Sie ggf. morgens sehr kurzfristig informiert. Wir werden auch die vorhandenen WhatsApp-Gruppen nutzen, da dieser Weg der Schnellste ist. Schauen Sie bitte regelmäßig spätestens am morgen nach einer Pooltestung hier nach, ob Sie eine Nachricht erhalten haben.

2) Kinder, die eine Pooltestung verpasst haben, müssen immer einen negativen Schnelltest nachweisen, bevor sie wieder in die Schule kommen dürfen. Dies gilt auch für einen Tag, an dem dann eine erneute Pooltestung durchgeführt wird.

3) Einzeltests müssen auf jeden Fall bis 09.00 Uhr morgens in der Schule abgegeben werden, da der Laborfahrer die Proben früh abholt.

4) Die Proben müssen mit dem Namen beschriftet sein.

5) Denken Sie unbedingt daran, Ihren Test auf der Seite www.schultestung.nrw zu registrieren.

6) Alternativ ist statt der Teilnahme an der Einzeltestung auch die Testung bei einem Arzt möglich. Berücksichtigen Sie dabei aber, dass die Auswertung meinst nicht bis zum nächsten Morgen, an dem dann wieder Präsenzunterricht wäre, vorliegt und Ihr Kind damit einen Präsenztag verpassen würde.

7) Die Testergebnisse der Einzeltestung bekommen Sie vom Labor direkt bis spätestens 06.00 Uhr morgens nach Hause gesendet, entweder per Mail oder SMS. Da die Schule keine Kenntnis über das Ergebnis hat, müssen Sie Ihrem Kind das negative Ergebnis ausgedruckt mit in die Schule geben, damit ein Schulbesuch möglich ist. Sollten Sie nicht zu Hause drucken können, können Sie im Notfall auch ein Bildschirmfoto an die Schulmailadresse senden oder die Mail weiterleiten.

8) Kinder, die bereits eine Coronainfektion durchlaufen haben, können vom Testverfahren befreit werden. Dies gilt ab dem 28. Tag bis zu 6 Monaten nach der Infektionsfeststellung. Sie müssen die Befreiung bei der Schulleitung unter Vorlage der Bescheinigung über ein positives Testergebnis beantragen.

9) Im Falle eines positiven Pooltests sind die Kinder natürlich aufgefordert, wie bei einem Coronaverdachtsfall zu Hause zu bleiben, Kontakte zu vermeiden und das negative PCR Testergebnis abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen

M. Neuefeind
(Schulleiter)
FAQ Lollitestverfahren.pdf
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