Die gesetzlich definierte Aufgabe der Schulpflegschaft:
„Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.“
(Auszug aus dem Schulmitwirkungsgesetz)
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme.
Als Schulpflegschaft möchten wir die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und allen anderen Mitwirkungsgremien vertreten. Es gibt Verbesserungen oder auch Probleme, die alle bzw. viele angehen. Zögern Sie als Eltern also nicht, diese erst mit der Schulpflegschaft zu besprechen, bevor Sie an die Schulleitung herantreten. Umgekehrt werden Informationen der Schulleitung über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben.