Liebe Eltern,
seit dem 01.09.2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die auch wieder Neuerungen im Ablauf bei erkrankten Kindern mit sich bringt.
Hier also die neuen Vorgaben für Sie zusammengefasst, um einen reibungslosen Ablauf auch im Sekretariat zu gewährleisten und Missverständnisse auszuschließen.
Unten angehängt finden Sie noch einen Link zur FAQ-Liste des Gesundheitsamts der Städteregion sowie ein Schaubild, wie bei welcher Erkrankung vorgegangen werden muss. Diese sind auch auf der Homepage der Schule verlinkt und bei Logineo abrufbar,
Auf Bitte einiger Eschweiler Kinderärzte, die zur Zeit mit extrem vollen Praxen zu kämpfen haben, habe ich die Krankmelderegelungen noch einmal ein wenig angepasst, so dass sie trotzdem dem geforderten Gesundheitsschutz Genüge tun.
Die Kinderärzte bitten darum, dass kranke Kinder, falls kein dringend akuter Fall vorliegt, erst nach 24 Stunden bei ihnen (zuerst telefonisch) vorstellig werden. Eltern sollten so lange die Symptome Ihres Kindes beobachten und erst dann entscheiden, ob ein Arztbesuch erforderlich ist.
- Schnupfen:
Ihr Kind muss für 24 Stunden zu Hause bleiben und darf die Schule nicht besuchen.
Nach 24 Stunden, kann Ihr Kind wieder in die Schule kommen, wenn keine weiteren Symptome aufgetreten sind.
Ist dies nicht der Fall, muss die Schule benachrichtig werden,
setzen Sie sich bitte erst dann telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung. Es wird dann mit Ihnen gemeinsam entschieden, ob ein Coronatest erforderlich ist.
Bei Gesundschreibung (hier reicht auch eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass der Arzt gesagt hat, dass Ihr Kind wieder in die Schule gehen darf), oder negativem Testergebnis darf Ihr Kind sofort wieder in die Schule.
- Erkrankungen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche
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Benachrichtigung der Schule
UND:
Setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung.
Es wird dann mit Ihnen gemeinsam entschieden, ob ein Coronatest erforderlich ist.
Bei Gesundschreibung (hier reicht auch eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass der Arzt gesagt hat, dass Ihr Kind wieder in die Schule gehen darf), oder negativem Testergebnis darf Ihr Kind sofort wieder in die Schule. Falls Sie nicht beim Kinderarzt waren, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend sein darf. In der Regel genügt hier eine Zeit von 48 Stunden Symptomfreiheit.
Bei allen Erkrankungen, die nicht oben genannt werden, wie z.B. Übelkeit, Bauchschmerzen und Magendarmerkrankungen ist es erforderlich, dass Ihr Kind 48 Stunden ohne Symptome war, bevor es die Schule wieder besuchen darf.
Die Regelung, dass bereits nach 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, wird auf 5 Tage ausgeweitet.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Sekretariat oder die Klassenlehrerin.
Mit freundlichen Grüßen
M. Neuefeind
Schulleiter