Elterninformation zur Schulöffnung ab dem 07.05.2020 unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes der KGS Bohl
Liebe Eltern,
dieser Brief enthält viele wichtige Informationen zum Schulstart der Kinder des 4. Schuljahres. Auch wenn der Brief lang ist, bitte ich Sie diesen ausgiebig zu lesen und alle Anweisungen und Hinweise zu beachten. Nur mit Ihrer Hilfe und einer Vorbereitung Ihrer Kinder durch Sie können wir einen reibungslosen Ablauf in der Schule erreichen. An dieser Stelle schon einmal vielen Dank dafür.
1. Unterricht: Unterrichtszeiten, Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer*innen, Raumgestaltung
Die Klassen werden in jeweils zwei Gruppen aufgeteilt. Der Unterricht der Klassen findet in den Räumen der 1. Und 4. Schuljahre statt, pro Klassenraum 10-11 Kinder. Jedes Kind erhält einen festen Einzel-Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5m bis 2m zum nächsten Kind, alle mit dem Blick in Richtung Tafel und Lehrkraft. Die Sitzplätze dürfen nicht gewechselt werden. Sollten die Kinder Hilfe beim Lernen benötigen, so gehen sie nach vorne zum L-Pult, das durch einen zusätzlichen Tisch einen Abstand von 1,5 m garantiert.
Die Sitzordnung muss dokumentiert und im Klassenbuch archiviert werden.
Mit dem Beginn des Unterrichts stehen noch genügend Räume zur Verfügung, um eine äußere Differenzierung zu ermöglichen. Die Sonderpädagogen bzw. eine weitere Regelschul-Lehrkraft werden hierfür eingesetzt.
Die Materialschränke dürfen von den Kindern nicht benutzt werden.
Unterricht wird nur in den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie Sachunterricht stattfinden. Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr und endet um 10.45 Uhr. Um die Kontaktmöglichkeiten der Kinder in der Schule so weit wie möglich zu minimieren, wird es keine Hofpause, sondern lediglich eine Frühstückspause im Klassenverband geben.
Außerhalb des Klassenraumes ist ein Mundschutz zu tragen. Dies gilt insbesondere beim Betreten und Verlassen der Schule und auf den Fluren. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher unbedingt einen Mundschutz mit.
2. Persönliches Verhalten
Neben dem Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandregeln, dürfen ausschließlich eigene Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel genutzt werden. Die Kinder bringen für den Vormittag ein Butterbrot und ein eigenes Getränk mit. Allgemein zur Verfügung stehendes Wasser wird es nicht geben.
3. Ankommen, Schulbeginn und Schulschluss
Vor Unterrichtsbeginn fand in allen Klassen- und Kursräumen eine hygienische Grundreinigung statt.
Die Klassenleitungen müssen im Vorfeld eine feste Sitzordnung vorbereiten und dokumentieren, auch für die differenzierten Unterrichtsstunden. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass die Materialien der Kinder aus den Schränken und unter den Tischen an die richtigen Plätze verteilt werden, da eine Nutzung der Schränke während der Unterrichtszeiten nicht stattfinden darf.
Folgende Klassengruppen haben am Donnerstag, den 07.05.2020 Ihren ersten Unterrichtstag:
Von 08.00 Uhr bis 10.45 Uhr
Klasse 4a1 (Frau Weber), 4b1 (Frau Esser), Betreten des Schulgebäudes durch den Haupteingang
Nach Schulschluss verlassen alle Kinder sofort mit Abstand das Schulgelände, Ausgenommen sind Kinder der Notbetreuung.
Von 08.00 Uhr bis 10.45 Uhr
Klasse 4a2 (Frau Hillemacher), 4b2 (Frau Peters), Betreten des Schulgebäudes durch den hinteren Eingang
Nach Schulschluss verlassen alle Kinder sofort mit Abstand das Schulgelände, Ausgenommen sind Kinder, die für eine OGS-Gruppe vorgesehen sind.
Am ersten Schultag
der Klassen treffen sich die Kinder bevor sie in die Klassen gehen in der Turnhalle (hinterer Eingang). Hierzu werden, mit ausreichend Abstand, Stühle aufgestellt, sodass sich jedes Kind auf einen Stuhl setzen kann. Die Kinder erhalten dann eine Hygieneeinführung durch die Schulleitung und werden dann Ihren Gruppen zugewiesen.
Die Kinder gehen mit Abstand gemeinsam in den Klassenraum, der für sie vorgesehen ist.
Die Anfangs- und Endzeiten müssen täglich von Seiten des Lehrpersonals besonders beachtet werden, da die Abstandsregelung hier schwerer einzuhalten ist.
Morgens gehen die Kinder sofort in Ihre vorgegebenen neuen Klassenräume, nachdem Sie das Handdesinfektionsmittel im Eingangsbereich benutzt haben. Dort nehmen sie ihre festen Sitzplätze ein. An den Plätzen der Kinder liegen Arbeitsmaterialien für die selbstständige Arbeit.
Die Kinder nehmen ihre Kleidung mit in die Klassen.
Die Kinder betreten alleine, ohne ihre Eltern, das Schulgelände. Eltern sollten das Schulgebäude nur nach Terminabsprachen betreten.
Die Kinder benutzen ausschließlich die für sie vorgegebenen Eingänge.
Die Notgruppen haben ihre Gruppenräume in der OGS. Hier verbringen sie ihren Vor- und Nachmittag. Diese Kinder benutzen den Schuleingang und –ausgang an der Turnhalle. Auf eine klare Trennung ist unbedingt zu achten
Die Eingangs-, Ausgangs- und Klassentüren werden vor Schulbeginn und -ende weit geöffnet, sodass die Kinder zügig die Klassenräume betreten bzw. das Schulgebäude verlassen können.
4. Öffnung des Sekretariats
Das Sekretariat ist ab dem Tag für die Öffentlichkeit wieder geöffnet. Das Büro darf nur durch Schulpersonal betreten werden. Maximal dürfen sich hier zwei Personen aufhalten.
5. Toiletten
Es dürfen sich maximal zwei Kinder in den Toilettenräumen aufhalten. Die Durchgangstüren stehen grundsätzlich offen. Pro Lerngruppe darf maximal ein Kind auf Toilette gehen. Toilettengänge müssen auf das Nötigste beschränkt werden.
6. Tragen von Masken (MNS)
Das Tragen von Masken ist nur dann erforderlich, wenn die Abstandswahrung nicht eingehalten werden können. Dies ist z.B. beim Verlassen der Räume und in Situationen nötig, wenn individuelle Lernhilfen oder die Versorgung von Verletzungen nötig sind. Eine generelle Maskenpflicht besteht aktuell in der Schule nicht, daher darf die Maske im Klassenraum abgelegt werden.
7. Selbstkontrolle auf Symptome
Für Grundschülerinnen und –schüler ist eine Selbstkontrolle bzgl. auffälliger Symptome eher schwierig. Aus diesem Grund werden die Eltern noch einmal dringend auf eine morgendliche Kontrolle hingewiesen. Außerdem kontrollieren die Lehr- und Betreuungskräfte im Vormittag und im Nachmittag die Kinder auf Symptome, indem sie diese beobachten, gegebenenfalls ansprechen und mit den Eltern das Gespräch suchen. Werden Symptome beobachtet und vom Kind bestätigt, müssen die Eltern benachrichtigt und das Kind sofort abgeholt werden.
8. Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten
Der Forderung nach ausreichenden Hände-Waschmöglichkeiten, kommt die Planung der KGS Bohl insofern nach. dass in jeder Klasse und jedem Betreuungsraum ein Handwaschbecken, das mit einem Seifenspender sowie Einweghandtüchern ausgestattet ist, vorhanden ist.
In den Eingangsbereichen der Schule ist eine Händedesinfektion möglich.
Die Tische und Stühle innerhalb der Räumlichkeiten werden so postiert, dass das Handwaschbecken mit der Abstandswahrung zu erreichen ist (siehe 6.). Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20 bis 30 Sekunden (2x „Happy Birthday“ singen) gewaschen werden, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen, Husten, nach dem Toilettenbesuch, dem Verlassen und Wiederkehren des Raumes sowie vor und nach dem Essen (siehe Anhang).
9. Standards für die Sauberkeit
Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakt zu einer Virusübertragung führen können, sollen durch eine tägliche Reinigung definierter Bereiche (z.B. Türklinken, Treppenläufe, Sanitäranlagen…) ggf. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion dekontaminiert werden. Folgende Bereiche gehören dazu:
- Türklinken
- Fenstergriffe
- Treppenläufe
- Sanitäranlagen
- Tische und Stühle
- Tastaturen an den Computern
- Telefone
Seife, Einmalhandtücher, Hand-Desinfektionsmittel und entsprechende Putz- und Desinfektionsmittel wurden von der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt.
Zur Überprüfung der Sauberkeit stehen Kontrolllisten zur Verfügung, die täglich von der Reinigungskraft ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Die Listen werden durch zunächst durch den Schulleiter archiviert.
10. Kommunikation der Präventionsmaßnahmen
Allen Eltern werden durch dieses Informationsschreiben auf die Präventionsmaßnahmen sowie die Rahmenbedingungen zur Einhaltung des Mindestabstands im Sinne einer möglichst geringen Ansteckungsgefahr hingewiesen.
11. OGS-Teilnahme
Aus Gründen des Infektionsschutzes, der räumlichen und personellen Gegebenheiten und der weiterlaufenden Notbetreuung können wir die OGS-Plätze nicht für jedes Kind anbieten. Überlegen Sie bitte für sich selber, ob sie einen OGS-Platz in Anspruch nehmen müssen. Bis auf Weiteres werden nur Kinder die OGS besuchen können, deren Eltern beide berufstätig sind sowie alleinerziehende Berufstätige.
Sollten Sie zu dieser Personengruppe gehören, senden Sie uns bitte bis zum 06.05.2020, 12.00 Uhr
per Mail das ausgefüllte Formular zu oder werfen es in den Briefkasten der Schule.
Die geregelte Vormittagsbetreuung bleibt zunächst geschlossen.
Kinder, von denen mir kein Formular vorliegt, können die OGS nicht besuchen, da wir aufgrund der vorliegenden Anzahl der Formulare die Gruppen einteilen und das Personal vorhalten.
Geben Sie Ihrem Kind eigenes Besteck für das Mittagessen mit, das in Form von Snackboxen warm zur Verfügung gestellt wird.
Die OGS endet um 15.00 Uhr!
12. Geltungsdauer der o.g. Abläufe
Dieses Schreiben hat Gültigkeit, bis neue Vorgaben vorliegen. Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig auf der Homepage über Neuerungen, da sich täglich Veränderungen durch das Schulministerium ergeben können.
Ich wünsche Ihren Kindern einen guten Schulstart.
Eschweiler, den 05.05.2020
M. Neuefeind
(Schulleiter)
Formular OGS-Betreuung
Name: _________________
Name des Kindes: _________________ Klasse: __________
Ich benötige nach dem Unterricht bis 15.00 Uhr Betreuung in der OGS der KGS Bohl.
Begründung:
O Ich bin alleinerziehend und berufstätig und habe niemanden, der sich in dieser Zeit um mein Kind kümmern kann
O Wir sind beide berufstätig und haben in dieser Zeit niemanden, der sich um unser Kind kümmern kann.
Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis, dass die OGS zur Zeit nicht mehr
leisten kann, als die Kinder zu verwahren. Spiel und
Sportangebote sind nicht möglich. Eine Beschäftigung mit
anderen Kindern ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln
nicht gestattet. Die Kinder werden überwiegend im Klassenraum
an ihren Plätzen verbleiben müssen, um die Vorgaben zum
Hygieneschutz zu erfüllen.
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Unterschrift Erziehungsberechtigter 1 Unterschrift Erziehungsberechtigter 2